Sicherheitseinrichtungen sind unerlässlich, um Unfälle mit Hebezeugen zu verhindern. Dazu gehören Vorrichtungen zur Begrenzung des Fahrwegs und der Arbeitsposition des Krans, Überlastungsschutz, Kipp- und Abrutschsicherungen sowie Verriegelungssysteme. Diese Einrichtungen gewährleisten den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Hebezeugen. Dieser Artikel stellt hauptsächlich die gängigen Sicherheitseinrichtungen von Brückenkranen im Produktionsbetrieb vor.
1. Lifthöhenbegrenzer (Sinktiefebegrenzer)
Sobald die Hebevorrichtung ihre Endposition erreicht hat, schaltet sie automatisch die Stromzufuhr ab und stoppt den Brückenkran. Sie überwacht hauptsächlich die sichere Position des Hakens, um Unfälle wie ein Herabfallen des Hakens aufgrund eines Aufpralls auf die Kranspitze zu verhindern.
2. Den Federwegbegrenzer aktivieren
Krane und Hebewagen müssen in jeder Betriebsrichtung mit Fahrbegrenzern ausgestattet sein, die die Stromzufuhr in Vorwärtsrichtung automatisch unterbrechen, sobald die in der Konstruktion festgelegte Endposition erreicht ist. Diese Begrenzer bestehen hauptsächlich aus Endschaltern und Sicherheits-Kollisionsblöcken und dienen der Kontrolle des Betriebs von Kranen, egal ob klein oder groß, innerhalb des festgelegten Fahrbereichs.
3. Gewichtsbegrenzer
Der Tragfähigkeitsbegrenzer hält die Last 100 bis 200 mm über dem Boden und ermöglicht ein sanftes, stoßfreies Anheben bis zum 1,05-Fachen der Nennlast. Er verhindert das Anheben, lässt aber das Absenken zu. Hauptsächlich verhindert er, dass der Kran die Nennlast überschreitet. Ein gängiger Tragfähigkeitsbegrenzer ist elektrisch und besteht in der Regel aus einem Lastsensor und einem weiteren Messgerät. Der Betrieb bei Kurzschluss ist strengstens verboten.
4. Kollisionsschutzvorrichtung
Wenn zwei oder mehr Hebezeuge oder Hebewagen auf demselben Gleis fahren oder wenn sie nicht auf demselben Gleis fahren und Kollisionsgefahr besteht, sollten Antikollisionsvorrichtungen installiert werden, um Zusammenstöße zu verhindern.BrückenkräneBei diesem Verfahren wird der elektrische Schalter betätigt, um die Stromzufuhr zu unterbrechen und den Kran anzuhalten. Denn Unfälle lassen sich bei komplexen Arbeitssituationen und hohen Geschwindigkeiten nur schwer allein durch das Urteilsvermögen des Fahrers vermeiden.
5. Verriegelungsschutzvorrichtung
Für Ein- und Ausstiegstüren von Hebezeugen sowie für Türen zwischen Fahrerkabine und Brücke gilt: Sofern die Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich die sichere Nutzung bei geöffneter Tür erlaubt, müssen die Hebezeuge mit Verriegelungsschutzvorrichtungen ausgestattet sein. Bei geöffneter Tür darf die Stromversorgung nicht angeschlossen werden. Im Betrieb muss bei geöffneter Tür die Stromversorgung unterbrochen und alle Mechanismen angehalten werden.
6. Sonstige Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
Zu den weiteren Sicherheits- und Schutzeinrichtungen gehören vor allem Puffer und Endanschläge, Wind- und Antirutschvorrichtungen, Alarmeinrichtungen, Not-Aus-Schalter, Schienenreiniger, Schutzabdeckungen, Geländer usw.
Veröffentlichungsdatum: 26. März 2024

