1. Äußere Kraninspektion
Bei der Inspektion der Außenfläche des europäischen Brückenkrans ist neben der gründlichen Reinigung zur Staubentfernung auch auf Mängel wie Risse und offene Schweißnähte zu achten. An den großen und kleinen Fahrzeugen des Krans sind die Antriebswellenlager, das Getriebe und die Kupplungen zu prüfen und gegebenenfalls festzuziehen. Außerdem ist das Bremsspiel so einzustellen, dass ein gleichmäßiges, feinfühliges und zuverlässiges Bremsverhalten gewährleistet ist.
2. Getriebeerkennung
Als wichtiger Bestandteil vonEuropäische BrückenkräneDas Getriebe muss ebenfalls überprüft werden, insbesondere auf Ölaustritt. Bei ungewöhnlichen Geräuschen während des Betriebs ist die Maschine umgehend abzuschalten und der Gehäusedeckel zur Inspektion zu öffnen. In den meisten Fällen sind Lagerschäden, zu hohes Zahnflankenspiel, starker Zahnabrieb oder andere Ursachen ursächlich.
3. Prüfung von Stahlseilen, Haken und Rollen
Stahlseile, Haken, Rollen usw. sind Bestandteile von Hebe- und Förderanlagen. Bei der Prüfung der Stahlseile sollte der Fokus auf dem Vorhandensein von Drahtbrüchen, Verschleiß, Knicken und Rost liegen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Seilsicherung in der Trommel funktionsfähig ist, ob die Seildruckplatten fest anliegen und ob die Anzahl der Druckplatten ausreichend ist.
Die Prüfung der Riemenscheibe konzentriert sich darauf, ob der Verschleiß am Grund der Nut die zulässigen Grenzwerte überschreitet und ob die Gusseisenscheibe Risse aufweist. Insbesondere beim Ausgleichsrad der Hebevorrichtung kann ein Funktionsausfall unter normalen Umständen leicht übersehen werden. Daher muss vor der Montage dessen Drehbarkeit geprüft werden, um die Gefährdung zu minimieren.
4. Inspektion der elektrischen Anlage
Im Hinblick auf den elektrischen Teil des europäischen Brückenkrans muss neben der Überprüfung, ob jeder Endschalter empfindlich und zuverlässig ist, auch überprüft werden, ob der Motor, die Klingel und die Leitungen sicher und zuverlässig sind und ob die Signalleuchten in gutem Zustand sind.
Veröffentlichungsdatum: 06.03.2024

